Metacon

Satzung

Satzung
556724-1616

Verabschiedet auf der Hauptversammlung am 9. Juni 2020

§ 1 Firma
Die Firma der Gesellschaft ist Metacon AB (publ).

§ 2 Sitz
Der Vorstand der Gesellschaft hat seinen Sitz in der Gemeinde Örebro.
Das Unternehmen muss in der Lage sein, Hauptversammlungen in den Gemeinden Karlskoga, Örebro und Stockholm abzuhalten.

§ 3 Geschäftstätigkeit
Das Unternehmen besitzt und verwaltet bewegliches und unbewegliches Eigentum, betreibt Handel mit Immobilien, führt Verkaufsaktivitäten im Energiesektor durch, vorzugsweise Produktion und Verkauf von Strom und Stromversorgungssystemen sowie damit kompatible Aktivitäten.

§ 4 Aktienkapital
Das Grundkapital beträgt mindestens 1.943.394,19 SEK und höchstens 7.773.576,76 SEK.

§ 5 Anzahl der Aktien
Die Anzahl der Aktien beträgt mindestens 194.339.419 und höchstens 777.357.676.

§ 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens acht Mitgliedern mit höchstens drei Stellvertretern. Die Mitglieder und Stellvertreter werden jährlich auf der Hauptversammlung für den Zeitraum bis zum Ende der nächsten Hauptversammlung gewählt.

§ 7 Wirtschaftsprüfer
Ein bis zwei Abschlussprüfer mit oder ohne stellvertretenden Abschlussprüfer werden ernannt, um den Jahresbericht des Unternehmens zusammen mit dem Jahresabschluss und der Verwaltung des Verwaltungsrats zu überprüfen.

§ 8 Einladung zur Hauptversammlung
Die Einberufung einer Hauptversammlung erfolgt durch Ankündigung per Post und in Zeitungen und auf der Website des Unternehmens. Die Einladung zur Hauptversammlung wird in „Dagens Nyheter“ veröffentlicht. Die Einberufung einer Hauptversammlung erfolgt frühestens sechs Wochen und spätestens zwei Wochen vor der Versammlung. Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, die Änderungen der Satzung und der Hauptversammlung prüfen soll, erfolgt frühestens sechs Wochen und spätestens vier Wochen vor der Versammlung.

§ 9 Tagesordnung Hauptversammlung
In der Hauptversammlung werden folgende Punkte behandelt.

  1. Wahl des Vorsitzenden in der Sitzung
  2. Erstellung und Genehmigung des Wählerverzeichnisses
  3. Wahl einer oder zwei gegenzeichnender Personen (justeringsman)
  4. Prüfung, ob die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde
  5. Genehmigung der Tagesordnung
  6. Vorlage des Geschäftsberichts und des Bestätigungsvermerks sowie gegebenenfalls des Konzernabschlusses und des Konzernprüfungsberichts
  7. Beschluss
    a) über die Annahme der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz sowie gegebenenfalls der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzernbilanz
    b) über Verfügungen bezüglich des Gewinns oder Verlusts des Unternehmens gemäß der genehmigten Bilanz
    c) über die Befreiung von der Haftung für die Mitglieder des Verwaltungsrates und den CEO, sofern zutreffend
  8. Festlegung der Honorare für den Vorstand und den Wirtschaftsprüfer
  9. Wahl des Vorstandes und der Stellvertreter und gegebenenfalls Wahl des Wirtschaftsprüfers und aller Stellvertreter
  10. Sonstige Angelegenheiten, die gemäß dem schwedischen Aktiengesetz (2005: 551) oder der Satzung Anwendung finden.

§ 10 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Unternehmens ist 1/1 – 31/12.

§ 11 Abstimmungsvorbehalt
Der Aktionär oder Verwalter, der am Stichtag in das Aktienregister eingetragen ist und im Abstimmungsregister vermerkt ist, gemäß Kap. 4 des Gesetzes (1998: 1479) über die Kontoführung von Finanzinstrumenten oder derjenige, der im Abstimmungskonto vermerkt ist gemäß Kap. § 18 erster Absatz 6-8 des genannten Gesetzes, gilt als befugt, die in Kapitel 4 § 39 des Aktiengesetz (2005:551) genannten Rechte auszuüben.